Kundeninformationen

Bitte beachten Sie, dass Informationsblätter zum Jahr 2008 in diesem Bereich ggf. noch auf unseren damaligen Firmennamen "Axima Deutschland GmbH" lauten.
Die Umbenennung in Cofely Deutschland GmbH fand im November 2009 statt (mehr Informationen finden Sie hier).

Strom:

StromGVV (Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich), vom 26.10.2006

NAV (Niederspannungsanschlussverordnung), vom 1.11.2006

Stromnetz Radeberg

Energieversorgungs-(Areal)netze gem. § 3 Ziffer 16 EnWG der Cofely Deutschland GmbH

Die Regelungen über den Netzzugang sind in dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) geregelt.

Entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) werden alle an die Netze von COFELY angeschlossenen Netzkunden über ein jährliches Netznutzungsentgelt an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. D. h., jeder Nutzer des Netzes der COFELY wird im Umfang der von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie den entsprechenden Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen gesetzlichen Belastungen an den Netzkosten beteiligt.
 
Auf der Grundlage unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt, entsprechend der Lage Ihres Netzanschlusses im Verteilungsnetz der COFELY, zu ermitteln. Nutzen Sie bitte dazu die nachfolgenden Links.

Preisblatt

Netzanschluss

1/4 h-Leistungsmessung

Netznutzung K
(2009)

Netznutzung K
(2010)

Niederspannung

ohne

 Netznutzung N  (2009)

Netznutzung N
(2010)

Niederspannung

Niederspannung

Netznutzung M
(2009)

Netznutzung M (2010) 

Mittelspannung

Mittelspannung

 Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Dem Entgelt für die Netznutzung entsprechend StromNEV.
  • Der Konzessionsabgabe. Diese richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und den abgeschlossenen Konzessionsverträgen.
  • Dem Belastungsausgleich nach § 9 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Hier werden die Belastungen durch Zuschlags- und Ausgleichszahlungen infolge der Umsetzung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes berücksichtigt.
  • Den Entgelten für die Messung und Abrechnung, die von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung abhängig sind.
  • Der Gesamtsumme wird die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet. 

Bekanntmachung
 
Antrag zur Genehmigung von Entgelten
 
Der Antrag auf Genehmigung der Netzentgelte wurde bei der Landesregulierungsbehörde Sachsen am 23.05.2008 gestellt. Die beantragten Netzentgelte stehen ab sofort über den oberen Link Netznutzung zur Verfügung.

Stromnetz Grossdubrau

Energieversorgungs-(Areal)netze gem. § 3 Ziffer 16 EnWG der Cofely Deutschland GmbH

Die Regelungen über den Netzzugang sind in dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) geregelt.

Entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) werden alle an die Netze von COFELY angeschlossenen Netzkunden über ein jährliches Netznutzungsentgelt an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. D. h., jeder Nutzer des Netzes der COFELY wird im Umfang der von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie den entsprechenden Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen gesetzlichen Belastungen an den Netzkosten beteiligt.
 
Auf der Grundlage unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt, entsprechend der Lage Ihres Netzanschlusses im Verteilungsnetz der Axima, zu ermitteln. Nutzen Sie bitte dazu die nachfolgenden Links.

Preisblatt

Netzanschluss

1/4 h-Leistungsmessung

  Netznutzung K (2009)

Netznutzung K  (2010)

Niederspannung

ohne

Netznutzung N  (2009)

Niederspannung

Niederspannung

Netznutzung NU (2009)

Netznutzung NU  (2010)

Niederspannung/Umspannung

Niederspannung

Netznutzung M  (2009)

Mittelspannung

Mittelspannung

Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Dem Entgelt für die Netznutzung entsprechend StromNEV.
  • Der Konzessionsabgabe. Diese richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und den abgeschlossenen Konzessionsverträgen.
  • Dem Belastungsausgleich nach § 9 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Hier werden die Belastungen durch Zuschlags- und Ausgleichszahlungen infolge der Umsetzung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes berücksichtigt.
  • Den Entgelten für die Messung und Abrechnung, die von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung abhängig sind.
  • Der Gesamtsumme wird die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet. 

 
Bekanntmachung
 
Antrag zur Genehmigung von Entgelten
 
Der Antrag auf Genehmigung der Netzentgelte wurde bei der Landesregulierungsbehörde Sachsen am 23.05.2008 gestellt. Die beantragten Netzentgelte stehen ab sofort über den oberen Link Netznutzung zur Verfügung.

Verträge