
Kundeninformationen
Strom:
- Netznutzung (s. u. "Verträge)
- Netzanschluss (s. u. "Verträge")
- Sicherheit: vorerst keine Mitteilung
- Netzverträglichkeitsprüfung
NAV (Niederspannungsanschlussverordnung), vom 1.11.2006
Stromnetz Radeberg
Energieversorgungs-(Areal)netze gem. § 3 Ziffer 16 EnWG der Cofely Deutschland GmbH
Die Regelungen über den Netzzugang sind in dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) geregelt.
Entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) werden alle an die Netze von COFELY angeschlossenen Netzkunden über ein jährliches Netznutzungsentgelt an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. D. h., jeder Nutzer des Netzes der COFELY wird im Umfang der von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie den entsprechenden Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen gesetzlichen Belastungen an den Netzkosten beteiligt.
Auf der Grundlage unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt, entsprechend der Lage Ihres Netzanschlusses im Verteilungsnetz der COFELY, zu ermitteln. Nutzen Sie bitte dazu die nachfolgenden Links.
Hinweis:
Nach dem am 04.08.2011 in Kraft getretenen, novellierten EnWG sind die voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15.10. eines Jahres zu veröffentlichen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen aber noch nicht alle Informationen für die abschließende Kalkulation vor. Aus diesem Grund behält sich die Cofely Deutschland GmbH vor, bei Änderung der Berechnungsgrundlagen oder Festlegung anderer Berechnungsvorschriften die Netzentgelte neu zu berechnen und bis zum Termin der Veröffentlichungspflicht neu zu veröffentlichen.
Eine solche Anpassung kann zu niedrigeren oder höheren Netzentgelten führen.
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Preisblatt |
Netzanschluss |
1/4 h-Leistungsmessung |
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Niederspannung |
ohne |
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Niederspannung |
Niederspannung |
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| Niederspannung/Umspannung |
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Mittelspannung |
Mittelspannung |
Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Dem Entgelt für die Netznutzung entsprechend StromNEV.
- Der Konzessionsabgabe. Diese richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und den abgeschlossenen Konzessionsverträgen.
- Dem Belastungsausgleich nach § 9 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Hier werden die Belastungen durch Zuschlags- und Ausgleichszahlungen infolge der Umsetzung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes berücksichtigt.
- Den Entgelten für die Messung und Abrechnung, die von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung abhängig sind.
- Der Gesamtsumme wird die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet.
Stromnetz Grossdubrau
Energieversorgungs-(Areal)netze gem. § 3 Ziffer 16 EnWG der Cofely Deutschland GmbH
Die Regelungen über den Netzzugang sind in dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) geregelt.
Entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) werden alle an die Netze von COFELY angeschlossenen Netzkunden über ein jährliches Netznutzungsentgelt an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. D. h., jeder Nutzer des Netzes der COFELY wird im Umfang der von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie den entsprechenden Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen gesetzlichen Belastungen an den Netzkosten beteiligt.
Auf der Grundlage unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt, entsprechend der Lage Ihres Netzanschlusses im Verteilungsnetz der Axima, zu ermitteln. Nutzen Sie bitte dazu die nachfolgenden Links.
Hinweis:
Nach dem am 04.08.2011 in Kraft getretenen, novellierten EnWG sind die voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15.10. eines Jahres zu veröffentlichen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen aber noch nicht alle Informationen für die abschließende Kalkulation vor. Aus diesem Grund behält sich die Cofely Deutschland GmbH vor, bei Änderung der Berechnungsgrundlagen oder Festlegung anderer Berechnungsvorschriften die Netzentgelte neu zu berechnen und bis zum Termin der Veröffentlichungspflicht neu zu veröffentlichen.
Eine solche Anpassung kann zu niedrigeren oder höheren Netzentgelten führen.
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Preisblatt |
Netzanschluss |
1/4 h-Leistungsmessung |
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Niederspannung |
ohne |
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Niederspannung |
Niederspannung |
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Niederspannung/Umspannung |
Niederspannung |
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Mittelspannung |
Mittelspannung |
Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Dem Entgelt für die Netznutzung entsprechend StromNEV.
- Der Konzessionsabgabe. Diese richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und den abgeschlossenen Konzessionsverträgen.
- Dem Belastungsausgleich nach § 9 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Hier werden die Belastungen durch Zuschlags- und Ausgleichszahlungen infolge der Umsetzung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes berücksichtigt.
- Den Entgelten für die Messung und Abrechnung, die von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung abhängig sind.
- Der Gesamtsumme wird die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet.
Verträge
Netznutzung:
- Allgemeine Bedingungen für den Nieder- oder Mittelspannungsanschluss sowie die Anschluss- und die Netznutzung der COFELY (ABAAN)
- Cofely - Anschlussnutzungsvertrag mit registrierender Leistungsmessung
- Cofely - Anschlussnutzungsvertrag ohne registrierende Leistungsmessung
- Cofely - Lieferantenrahmenvertrag
- Cofely - Netznutzungsvertrag mit registrierender Leistungsmessung
- Cofely - Netznutzungsvertrag ohne registrierende Leistungsmessung
Netzanschluss:
- Allgemeine Bedingungen für den Nieder- oder Mittelspannungsanschluss sowie die Anschluss- und die Netznutzung der COFELY (ABAAN)
- Cofely - Netzanschlussvertrag mit registrierender Leistungsmessung
- Cofely - Netzanschlussvertrag ohne registrierende Leistungsmessung_080826



